1.2. Aussenhandel
Aussenhandel Regelung
Das Staatsmonopol im Aussenhandel wurde gegen Ende von 1989 aufgehoben. Alle Firmen in Bulgarien bekamen direkten Anschluß zum internationalen Markt. Bulgarien übt zur Zeit eine libarale Aussenhandelregime aus, die die GATT / WTO Bedingungen erfüllt.
Das Wettbewerbsrecht wurde im Jahre 1991 eingeführt. Das Hauptziel des Gesetzes war die Sicherstellung von Schutz und Erweiterung des Wettbewerbs sowie die frei Initiative in den ökonomischen Aktivitäten.
In März 1993 unterzeichnete Bulgarien ein EU-Abkommen Über die Aufhebung von Zoll und Tarifbegrenzungen zwischen Bulgarien und EU-Staaten für Industriegüter. Dieses Abkommen sieht eine schrittweise Abbau und totale Aufhebung spätestens bis Ende 2002.
Der Eintritt zu CEFTA von Bulgarien wurde ofiziell am 17.07.1998 in Sofia unterzeichnet